Wie geht's weiter?

Die Rampen haben den Marsch durch die Institutionen angetreten: Nach den Ortsbeiräten Kastel (01.11.2011) und Mainzer Neustadt (23.11.2011) hat nun auch der Mainzer Stadtrat am 01.02.2012 einstimmig (!) einen entsprechenden Prüfauftrag an die Verwaltung verabschiedet. Beschlüsse siehe hier. Es steht also 2:1 für Mainz - es wird Zeit für den Ausgleich durch Wiesbaden. Hierbei bestimmt hilfreich: Die Rampen werden nach allen Beschlüssen auch Thema des gemeinsamen Ausschusses beider Städte werden. 

 

Der Beschluss des Mainzer Stadtrats bezieht auch eine andere Idee mit ein: Die Wieder-Verkürzung der Strecke von der Kaiserbrücke nach Mombach für Radfahrer, nachdem ein beliebter Weg über die Ingelheimer Aue durch die Umsiedlung des Hafenbetreibers Frankenbach abgeschnitten worden war. Für die Unterstützer der Rampe ist darauf zu achten, dass die Rampen-Idee nicht "nebenbei mit entsorgt" wird, falls sich eine Überführung/ Unterquerung der Bahngleise als nicht realisierbar erweisen sollte!

 

Der Mainzer Beschluss weist explizit auf die Möglichkeiten für die Unternehmen vor Ort hin, als Unterstützer dieser Aufwertung der Kaiserbrücke aufzutreten. In der Tat böte die Neugestaltung des Brückenkopfs, der schon jetzt von Hunderten, in Zukunft von Tausenden von Spaziergängern, Rollstuhlfahrern und Radfahrern passiert wird, eine einmalige Gelegenheit, die eigene Firmenhistorie publikumsnah darzustellen. 

 

Auch die Zahl der sonstigen Unterstützer wächst. Die Presse hat das Thema entdeckt. 

 

Weitere Schritte:

 

  • Vordringlich ist, dass nun die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung nachzieht und das 2:2 schießt. Denn erst dann bekommt das Projekt eine konkrete Perspektive auf Umsetzbarkeit. Zu diesem Zweck bekommen alle Wiesbadener Abgeordneten demnächst einen Brief ;o)
  • Die Deutsche Bahn AG als Eigentümerin der Brücke muss zumindest zustimmen. Der zuständigen Abschnittsmanager bei der DB Netz AG nimmt eine sehr konstruktive Rolle ein. Von Seiten der Bahn gibt es keine Bedenken, so lange sie hierfür nicht selbst Geld in die Hand nehmen muss. Es gibt auch für zumindest die nächsten 5 Jahre keinerlei Pläne, die Brücke zu verändern oder zu renovieren. Die Bahn wartet auf einen formellen Antrag der Städte Mainz und Wiesbaden. 
  • Ergebnis unserer Recherche bei den für Mainz und Wiesbaden zuständigen Katasterämtern: Alle Grundstücke, die von einem Rampen-Bau tangiert sein könnten, befinden sich im öffentlichen Eigentum (Städte Mainz und Wiesbaden, Land, Bund) oder im Eigentum von Gesellschaften, die sich zu 100% im öffentlichen Eigentum befinden (DB AG, Stadtwerke Mainz). Es sind also keine Privateigentümer tangiert, die eventuell blockieren könnten. 
  • Der rheinland-pfälzische Denkmalschutz hat die Kaiserbrücke in seinem Katalog stehen. Zu schützen sind insb. zwei alte Treppen und Reliefs, die sich jedoch auf der anderen Brückenseite befinden (und im Übrigen leider verfallen) - also von den Rampen gar nicht tangiert würden. Seine Hinweise wären in einem Verfahren mit zu berücksichtigen.