Wie muss eine rollstuhlgerechte Rampe aussehen?

Hierfür gibt es eine Norm. Diese haben sich nicht weltfremde Regulierer ausgedacht, sondern sie ist zusammen mit Behindertenverbänden erarbeitet worden. Die Einhaltung dieser Norm ist wichtig, um allen Rollstuhlfahrern (also auch den schwächeren) den Zugang zu ermöglichen.

 

Die Norm für Rampen sagt im Kern (neben weiteren Details) aus, dass die Rampe:

 

a) eine Steigung von maximal 6% haben darf. Z.B. können mit 100 m Länge 6 m in der Höhe überwunden werden.


b) alle 6 m eine ebene "Verschnauffläche" aufweisen muss, die mindestens 1,50 x 1,50 m groß sein muss.

 

Das bedeutet für die Rampen der Nordbrücke:

 

zu a) Um eine Höhe von 9 m zu überwinden - wie in unserem Fall (die Wiesbadener Seite ist etwas flacher, ca. 8,50 m) - müssen die steigungswirksamen Rampenabschnitte 150 m lang sein (9 m sind 6% von 150 m).


zu b) 150 m - aufgeteilt in 6-m-Abschnitte, wären insg. 25 Abschnitte. Jeder bräuchte an seinem Ende eine Verschnauffläche von 1,50 m Länge. Der letzte Abschnitt braucht keine Verschnauffläche, da er ohnehin auf die ebene Bahn mündet. Also haben wir 24 Flächen à 1,50 m = noch mal 36 m dazu.

 

Das macht also zusammen 150+36 m = 186 m, die als Rampenlänge für eine Rampe zu kalkulieren sind. 

 

c) Es gäbe jedoch eventuell auch die Möglichkeit, die Verschnaufflächen neben dem steigungswirsamen Weg "anzuflanschen" anstatt sie in den Weg zu integrieren. Dann würden sie keine zusaätzliche Länge bedeuten - die Rampe könnte also dann auch mit 150 m Länge alle Vorgaben erfüllen.

 

Quelle für die DIN ist die hervorragende Seite

www.nullbarriere.de

Zur Norm geht es hier.